Besteuerung Firmenwagen – 1 %-Regelung oder Fahrtenbuchmethode
Haben Sie das Fahrzeug, das Sie für betriebliche Zwecke nutzen, Ihrem Betriebsvermögen zugeordnet, müssen Sie die Privatfahrten versteuern. Der Gesetzgeber lässt Ihnen die Wahl, ob Sie die Besteuerung nach der 1 %-Regelung durchführen oder sich für die Fahrtenbuchmethode entscheiden. Bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs können Sie steuerlich profitieren.
Firmenfahrzeug in Betriebsvermögen
Nutzen Sie Ihren Firmenwagen zu mehr als 50 % für Ihre betrieblichen Zwecke, gehört das Fahrzeug zum notwendigen Betriebsvermögen. In diesem Fall müssen Sie alle Privatfahrten versteuern. Hierzu zählen auch die Fahrten, die Sie von Ihrer Wohnung bis zu Ihrer Tätigkeitsstätte zurücklegen. Der Gesetzgeber lässt Ihnen die Wahl, ob Sie die 1%-Regelung anwenden oder sich für die Fahrtenbuchmethode entscheiden.
Besteuerung nach der 1 %-Regelung
Bei der Besteuerung nach der 1 %-Regelung versteuern Sie pauschal Ihren Privatfahrten mit 1 % des Bruttolistenpreises, den der Wagen im Zeitpunkt der Erstzulassung hatte. Zusätzlich müssen Sie für die Fahrten zwischen Wohnung und Ihrer Tätigkeitstätte mit 0,03 % des Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung für jeden gefahrenen Kilometer berücksichtigen.
Beispiel
Sie entscheiden sich für ein Fahrzeug, das im Zeitpunkt der Erstzulassung einen Bruttolistenpreis von 40.000 Euro hatte.
1 % des Bruttolistenpreises sind 400 Euro. Bis zu Ihrer Tätigkeitsstätte müssen Sie 20 Kilometer zurücklegen. Daher ergibt sich die folgende Berechnung.
0,03 % von 40.000 Euro = 12 Euro
12 Euro x 25 Kilometer = 300 Euro
400 Euro + 300 Euro = 700 Euro
Die Besteuerung des Privatanteils wird mit monatlich 700 Euro vorgenommen.
Besteuerung nach der Fahrtenbuchmethode
Entscheiden Sie sich für die Fahrtenbuchmethode, nimmt das Finanzamt keine Pauschalbesteuerung der Privatfahrten vor, die Sie mit Ihrem Firmenwagen zurücklegen. Sie müssen in diesem Fall ein Fahrtenbuch führen. In dem Fahrtenbuch listen Sie alle privaten und betrieblichen Fahrten in chronologischer Reihenfolge auf. Die lückenlose Führung des Fahrtenbuchs steht im Fokus Ihres Finanzamts. Sie müssen zudem darauf achten, dass aus dem von Ihnen geführten Fahrtenbuch die folgenden Informationen hervorgehen:
Datum der Fahrt
Kilometerstand vor und nach jeder Fahrt
Anlass und Ort der Fahrten (auch für die privaten Fahrten)
Name des Geschäftspartners oder des Kunden
Die Aufzeichnungen des Fahrtenbuchs sollten Sie zeitnah vornehmen.
Elektrofahrzeug als Firmenwagen
Entscheiden Sie sich für ein Elektrofahrzeug als Firmenwagen, handeln sie nicht nur umweltbewusst. Wählen Sie für die Besteuerung des Firmenwagens die 1%- Methode, brauchen Sie nur 0,5 % für die getätigten Privatfahrten versteuern. Dafür, dass der Fiskus nur noch die Hälfte an Steuern verlangt, darf das Fahrzeug einen Kohlendioxidausstoß von maximal 50 Gramm für jeden gefahrenen Kilometer betragen.
Bei der 0,5 %-Regelung wird die Besteuerung analog der 1 %-Regelung vorgenommen.
Die Steuerberater Kosten, die Ihnen der Steuerberater in Ihrer Nähe für die Behandlung des Firmenwagens in der Buchhaltung berechnet, richten sich nach den Vorgaben der Steuerberatergebührenverordnung.
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