Urlaubsanspruch – Wie viel bezahlte Freizeit steht mir zu?

Wer arbeitet, hat auch Anspruch auf Urlaub. Sofern man nicht selbstständig ist, stehen einem als Arbeitnehmer per Gesetz einige freie Tage im Jahr zu. Wie viele das genau sind, hängt von der Arbeitswoche ab. Je mehr Tage von Montag bis Sonntag seinem Job nachgegangen wird, desto höher ist der Anspruch auf die bezahlte Freizeit.

Mindestens 20 Tage bei Vollzeit

Die Grundlage für den gesetzlichen Urlaubsanspruch bildet das Mindesturlaubsgesetz. In diesem steht geschrieben, dass sechs Arbeitstage in der Woche ganze 24 Werktage Urlaub pro Jahr ergeben. Das Gesetz wurde im Jahre 1963 erlassen und damals galt der Samstag als normaler Werktag. Auf eine fünftägige Arbeitswoche umgerechnet, stehen Berufstätigen mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr zu. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Bezahlung in dieser Zeit fortzusetzen. Pro Arbeitstag erhalten Angestellte jährlich vier freie Tage. Bei einer Teilzeitstelle mit einer viertägigen Woche sind also 16 Urlaubstage zu geben und so weiter. Der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht auch in der Probezeit. In Unternehmen, in denen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen gelten, fallen die bezahlten freien Tage üblicherweise höher aus. Behinderte Menschen erhalten fünf Tage Urlaub zusätzlich.

Anspruch bereits ab dem ersten Beschäftigungsmonat

Für jeden vollen Monat, in dem gearbeitet wurde, besteht Anspruch auf ein Zwölftel des vorgeschriebenen Jahresurlaubs. Diese Regelung gilt bereits ab dem ersten Beschäftigungsmonat. Um den vollen gesetzlichen Mindesturlaub zu erhalten, ist eine Wartezeit von sechs Monaten vorgegeben. Ein Recht auf bezahlten Urlaub besteht sogar während der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf den üblichen Anspruch aber kürzen. Je vollen Monat bis zu einem Zwölftel. Während eines Sabbatjahres erhalten Auszeitsuchende keine Urlaubsansprüche, da das Arbeitsverhältnis ruht. Der Urlaub muss bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, sonst verfällt der Anspruch. Der Chef muss jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass noch Urlaubstage offen sind. Tut er dies nicht, verletzt er nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts seine Fürsorgepflicht. Der Anspruch bleibt in solch einem Fall weiterhin bestehen. Zudem müssen Arbeitgeber gewährleisten, dass die Mitarbeiter den Urlaub auch nehmen können.

Im Urlaub krank

Wer während seiner Urlaubszeit krank wird, bleibt der Anspruch für die Tage, für die ein ärztliches Attest vorliegt, erhalten. Kranke können sich nicht erholen, deshalb verfallen die Urlaubstage nicht. Das Gleiche gilt für Kuren. Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Um die Fortzahlung des Lohns zu sichern, sollte der Arbeitgeber schnellstmöglich über die Erkrankung informiert werden. Während des Urlaubs muss das Attest allerdings anders als zur regulären Arbeitszeit schon für den ersten Tag der Krankheit vorliegen, um die freien Tage zu retten. Hat man dies erledigt und sich anschließend erholt, können die Urlaubstage selbstverständlich nachgeholt werden, und der Urlaub kann letztlich genossen werden. Wer durch diesen plötzlichen Fall keine Zeit mehr hatte einen Urlaub zu buchen, sollte es sich zu Hause so gemütlich machen wie möglich, vielleicht mit dem ein oder anderen Grill-Abend.

 

Personal Branding: Sei deine eigene Marke!

Der Weg zur eigenen Marke – das Personal Branding!

Ob nun jeder eine eigene Marke benötigt oder nicht, lässt sich pauschal nicht sagen. Steht aber ein neuer Karrieresprung an, oder ein neuer Job bzw. ein eigenes Business – dann sollten sie sich Gedanken zur Ausarbeitung der eigenen Marke machen. Denn so können sie selbst kontrollieren, was andere über die eigene Person denken oder wissen. Das kann auch dann hilfreich sein, wenn zum Beispiel der eigene Lebenslauf als Aushängeschild nicht reicht. In der Vergangenheit war der Begriff dafür „Reputation“, dabei geht es um das was andere weitererzählen oder denken. Beim Personal Branding können sie diese Dinge aktiv beeinflussen, weshalb es in gewissen Lebenssituationen sehr hilfreich sein kann.

Worauf sie bei der Ausarbeitung der eigenen Marke achten sollten

Grundsätzlich müssen sie für erfolgreiches Personal Branding erarbeiten, was sie als Persönlichkeit besonders macht. Dazu gibt es viele Faktoren, die genauer betrachtet und ausgearbeitet werden können. Dazu gehören die eigenen Wertvorstellungen, welche Werte werden von ihnen vertreten, oder wo sind die eigenen Grenzen. Die eigenen Wertvorstellungen sind sozusagen das Grundgerüst der eigenen Persönlichkeit. Wie man selbst handelt, oder mit anderen Menschen im eigenen Umfeld umgeht, hat daher sehr viel mit den eigenen Wertvorstellungen zu tun. Je nach Bedarf kann daran gefeilt werden und zum Positiven verändert werden. Jeder hat eine eigene Sicht auf sich selbst, wie man jedoch von anderen wahrgenommen wird, ist nicht immer leicht zu beurteilen.

Um das zu evaluieren, kann einfach bei Bekannten oder guten Freunden nachgefragt werden, um das ein oder andere Feedback zur eigenen Person zu bekommen. Auf diesem Wege, werden auch des Öfteren neue Stärken und Talente entdeckt, derer man sich vorher vielleicht nicht bewusst war. Auch durch bewusstes Zuhören, kann einiges zur eigenen Persönlichkeit ans Tageslicht kommen, denn hin und wieder wird man vielleicht sogar auf gute oder schlechte Eigenschaften aufmerksam gemacht.
Es ist nicht immer möglich seine Leidenschaft zum Beruf zu machen und manchmal ist dies auch nicht nötig. Möchten sie jedoch das Personal Branding ausarbeiten, dann sollten sie wissen wofür ihr Herz schlägt.

Gute Produkte oder in diesem Fall Marken polarisieren meist. Manche mögen sie gar nicht, andere wiederum lieben sie. Auch die Ich-Marke darf gerne mal polarisieren, sie müssen daher nicht jedem gefallen, nämlich gerade das, macht das Personal Branding aus.

Einen Fuß in die Tür setzen mit stilvollen Extras

Wie sie sehen können sie sich für das Personal Branding sogar neu erfinden, so wird eine eigene Marke geschaffen! Allerdings braucht jede Marke natürlich auch Werbung. Wie also soll man das Personal Branding am besten in die Welt tragen? In Zeiten von Social Media und Co. sollten Profile möglichst kongruent erstellt werden. Nicht nur ist eine möglichst professionelle Darstellung wichtig, auch kann es von Vorteil sein, die eigenen Profile in den sozialen Medien bei Bewerbungsgesprächen anzugeben. Doch auch klassischere Wege funktionieren: Eine stilvoll gestaltete Visitenkarte – in Papierform oder eventuell auch als anderes Werbemittel – können einen guten Eindruck machen. Denkbar sind etwa Kugelschreiber mit Logo von Maxilia. Hier trifft die eigene Marke auf hochqualitative Werbeartikel, die unter Umständen auch für ein gutes Bild bei Geschäftskontakten sorgen.